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Image by Alexandr Bormotin

Weitere Informationen

Genehmigungsverfahren für Drohnenflüge – Mein Service für Ihre Sicherheit

Bei bestimmten Drohnenflügen ist es erforderlich, behördliche Genehmigungen einzuholen – beispielsweise bei Flügen über 120 Meter Höhe, in der Nähe von Flughäfen oder in sensiblen Gebieten wie Naturschutzarealen oder über Menschenansammlungen. In solchen Fällen übernehme ich für Sie das komplette Genehmigungsverfahren. Ich kümmere mich um die Kommunikation mit den zuständigen Behörden, die Einholung sämtlicher notwendigen Freigaben und stelle sicher, dass Ihr Drohnenprojekt rechtskonform durchgeführt wird.

Nachweis der behördlich vorgeschriebenen Qualifikationen für Drohnenflüge

Für den professionellen Einsatz von Drohnen ist der Besitz entsprechender Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 ist für den Betrieb von Drohnen in den Unterkategorien A1 und A3 mindestens der EU-Kompetenznachweis erforderlich. Für bestimmte Einsätze, insbesondere in der Unterkategorie A2, ist zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis notwendig.

Ich verfüge über sämtliche behördlich vorgeschriebenen Qualifikationen, einschließlich des EU-Kompetenznachweises und des EU-Fernpilotenzeugnisses. Diese Nachweise belegen meine Fachkenntnisse und meine Befähigung, Drohnen sicher und rechtskonform zu betreiben. Darüber hinaus bin ich als Betreiber von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) gemäß den gesetzlichen Anforderungen registriert und erfülle alle weiteren gesetzlichen Vorgaben, um einen sicheren und regelkonformen Drohnenbetrieb zu gewährleisten.

Mit diesen Qualifikationen stelle ich sicher, dass meine Drohnenflüge den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und höchste Sicherheitsstandards erfüllen.

EU-Drohnen Verordnung 2024

Der A1/A3-Nachweis (EU-Kompetenznachweis) berechtigt zum Betrieb von Drohnen in sogenannten „untersten“ Risiko-Kategorien (Open Category) und deckt Flüge in unbelasteten Gebieten, über unbeteiligten Personen (mit Mindestabstand) sowie in ländlichen und gelockerten städtischen Zonen ab. Er ist die Basisqualifikation für Standard-Luftbildaufnahmen und Freizeiteinsätze.

​Der A2-Nachweis (EU-Fernpilotenzeugnis) erweitert meine Einsatzmöglichkeiten auf eng bebaute Gebiete und in die Nähe unbeteiligter Personen (bis 30 m Abstand), etwa für städtische Event- und Werbeaufnahmen, für Immobilienfotografie im städtischen Raum, zur Baudokumentationen in Ortslagen oder kommunales Marketing direkt in Innenstädten.

Umfassender Versicherungsschutz für maximale Sicherheit

Die Sicherheit Ihres Eigentums hat für mich höchste Priorität. Daher verfüge ich über alle gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, um im unwahrscheinlichen Fall eines Drohnenabsturzes optimal abgesichert zu sein. Im Zuge dessen muss verdeutlicht werden, dass zahlreiche moderne Drohnen inkl. sämtliche meiner eingesetzten Drohnen, über automatische omnidirektionale Hinderniserkennungs- sowie Kollisionsvermeidungssysteme mittels 3D-Infrarotsensoren verfügen, die einen Absturz bzw. eine Kollision technisch äußerst unwahrscheinlich machen. Darüber hinaus verfügen sämtliche meiner Drohnen über "Flyaway"-Funktionen, die ihnen im dreidimensionalen Raum ermöglichen, den zuvor geflogen Weg präzise und automatisiert zurückzufliegen, sodass es auch im unwahrscheinlichen Fall eines technischen Defektes der Fernsteuerung zu einer sicheren Rückkehr der Drohne kommt. Für den seltensten Fall eines Schadens jeglicher Hinsicht liegt gemäß § 43 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eine gewerbliche Haftpflichtversicherung vor. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Betrieb meiner Drohnen an Dritten entstehen könnten, und bietet somit Schutz für Personen- und Sachschäden.

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